  {"id":5715,"date":"2020-04-12T15:52:52","date_gmt":"2020-04-12T13:52:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.berger-stromversorgungen.de\/general-pages\/general-terms-and-conditions\/"},"modified":"2020-04-12T15:52:55","modified_gmt":"2020-04-12T13:52:55","slug":"general-terms-and-conditions","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.berger-stromversorgungen.de\/en\/general-pages\/general-terms-and-conditions\/","title":{"rendered":"General Terms and Conditions"},"content":{"rendered":"\n<style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-av_section-7e1f273e9e756719bb29d178b10d2e0d\">\n.avia-section.av-av_section-7e1f273e9e756719bb29d178b10d2e0d{\nbackground-color:#ff9900;\nbackground-image:unset;\n}\n<\/style>\n<div id='av_section_1'  class='avia-section av-av_section-7e1f273e9e756719bb29d178b10d2e0d main_color avia-section-small avia-no-shadow  avia-builder-el-0  el_before_av_section  avia-builder-el-first  avia-bg-style-scroll container_wrap sidebar_right'  ><div class='container av-section-cont-open' ><main  role=\"main\" itemprop=\"mainContentOfPage\"  class='template-page content  av-content-small alpha units'><div class='post-entry post-entry-type-page post-entry-5715'><div class='entry-content-wrapper clearfix'>\n\n<style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-av_one_full-15d750bd1b332b34c6e70b077ebbccdf\">\n.flex_column.av-av_one_full-15d750bd1b332b34c6e70b077ebbccdf{\nborder-radius:0px 0px 0px 0px;\npadding:0px 0px 0px 0px;\n}\n<\/style>\n<div  class='flex_column av-av_one_full-15d750bd1b332b34c6e70b077ebbccdf av_one_full  avia-builder-el-1  avia-builder-el-no-sibling  first flex_column_div av-zero-column-padding  '     ><\/div>\n\n<\/div><\/div><\/main><!-- close content main element --><\/div><\/div>\n<style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-av_section-a79e980f1656b51a99014702e1da799a\">\n.avia-section.av-av_section-a79e980f1656b51a99014702e1da799a{\nbackground-color:#eeeeee;\nbackground-image:unset;\n}\n<\/style>\n<div id='category_overview'  class='avia-section av-av_section-a79e980f1656b51a99014702e1da799a main_color avia-section-default avia-no-shadow  avia-builder-el-3  el_after_av_section  el_before_av_section  avia-bg-style-scroll container_wrap sidebar_right'  ><div class='container av-section-cont-open' ><div class='template-page content  av-content-small alpha units'><div class='post-entry post-entry-type-page post-entry-5715'><div class='entry-content-wrapper clearfix'>\n<div class='flex_column_table av-av_three_fourth-98d7e62f3a99401b22a870a5644bedbe sc-av_three_fourth av-equal-height-column-flextable'>\n<style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-av_three_fourth-98d7e62f3a99401b22a870a5644bedbe\">\n.flex_column.av-av_three_fourth-98d7e62f3a99401b22a870a5644bedbe{\nborder-radius:0px 0px 0px 0px;\npadding:0px 0px 0px 0px;\n}\n<\/style>\n<div  class='flex_column av-av_three_fourth-98d7e62f3a99401b22a870a5644bedbe av_three_fourth  avia-builder-el-4  el_before_av_one_fourth  avia-builder-el-first  first flex_column_table_cell av-equal-height-column av-align-middle av-zero-column-padding  '     ><section  class='av_textblock_section av-av_textblock-2bd894dbf2e4bf2c4acf98ce4fbf94aa '   itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/CreativeWork\" ><div class='avia_textblock'  itemprop=\"text\" ><p style=\"text-align: center;\">Unsere Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, Stand\u00a016.08.2006<\/p>\n<\/div><\/section><\/div><div class='av-flex-placeholder'><\/div>\n<style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-av_one_fourth-54328532fcdbb11aed82b3116af86d5c\">\n.flex_column.av-av_one_fourth-54328532fcdbb11aed82b3116af86d5c{\nborder-radius:0px 0px 0px 0px;\npadding:0px 0px 0px 0px;\n}\n<\/style>\n<div  class='flex_column av-av_one_fourth-54328532fcdbb11aed82b3116af86d5c av_one_fourth  avia-builder-el-6  el_after_av_three_fourth  avia-builder-el-last  flex_column_table_cell av-equal-height-column av-align-middle av-zero-column-padding  '     ><style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-av_font_icon-704adc220ea388b3fc7da00eccb5dfe9\">\n.av_font_icon.av-av_font_icon-704adc220ea388b3fc7da00eccb5dfe9 .av-icon-char{\nfont-size:121px;\nline-height:121px;\n}\n<\/style>\n<span  class='av_font_icon av-av_font_icon-704adc220ea388b3fc7da00eccb5dfe9 avia_animate_when_visible av-icon-style- avia-icon-pos-center avia-iconfont avia-font-entypo-fontello av-no-color avia-icon-animate'><span class='av-icon-char' data-av_icon='\ue84b' data-av_iconfont='entypo-fontello' aria-hidden=\"true\" ><\/span><\/span><\/div><\/div><!--close column table wrapper. Autoclose: 1 -->\n\n<\/div><\/div><\/div><!-- close content main div --><\/div><\/div><div id='av_section_3'  class='avia-section av-av_section-2dcda1862a94bb522b437cf4f29dd74d main_color avia-section-default avia-no-shadow  avia-builder-el-8  el_after_av_section  avia-builder-el-last  avia-bg-style-scroll container_wrap sidebar_right'  ><div class='container av-section-cont-open' ><div class='template-page content  av-content-small alpha units'><div class='post-entry post-entry-type-page post-entry-5715'><div class='entry-content-wrapper clearfix'>\n\n<style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-av_one_half-15d750bd1b332b34c6e70b077ebbccdf\">\n.flex_column.av-av_one_half-15d750bd1b332b34c6e70b077ebbccdf{\nborder-radius:0px 0px 0px 0px;\npadding:0px 0px 0px 0px;\n}\n<\/style>\n<div  class='flex_column av-av_one_half-15d750bd1b332b34c6e70b077ebbccdf av_one_half  avia-builder-el-9  el_before_av_one_half  avia-builder-el-first  first flex_column_div av-zero-column-padding  '     ><section  class='av_textblock_section av-av_textblock-2bd894dbf2e4bf2c4acf98ce4fbf94aa '   itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/CreativeWork\" ><div class='avia_textblock'  itemprop=\"text\" ><p><strong>I. Allgemeine Bestimmungen<\/strong><\/p>\n<p>1. F\u00fcr den Umfang der Lieferungen oder Leistungen (im folgenden Lieferungen) sind die beiderseitigen schriftlichen Erkl\u00e4rungen ma\u00dfgebend. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Bestellers gelten jedoch nur insoweit, als der Lieferer oder Leistende (im folgenden: Lieferer) ihnen ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt hat.<\/p>\n<p>2. An Kostenvoranschl\u00e4gen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im folgenden Unterlagen) beh\u00e4lt sich der Lieferer seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschr\u00e4nkt vor. Die Unterlagen d\u00fcrfen nur nach vorheriger Zustimmung des Lieferers Dritten zug\u00e4nglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag dem Lieferer nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugeben. Die S\u00e4tze 1 und 2 gelten entsprechend f\u00fcr Unterlagen des Bestellers; diese d\u00fcrfen jedoch solchen Dritten zug\u00e4nglich gemacht werden, denen der Lieferer zul\u00e4ssigerweise Lieferungen \u00fcbertragen hat.<\/p>\n<p>3. An Standardsoftware hat der Besteller das nicht ausschlie\u00dfliche Recht zur Nutzung mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen in unver\u00e4nderter Form auf den vereinbarten Ger\u00e4ten. Der Besteller darf ohne ausdr\u00fcckliche Vereinbarung zwei Sicherungskopien herstellen.<\/p>\n<p>4. Teillieferungen sind zul\u00e4ssig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.<\/p>\n<p><strong>II. Preise und Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Preise verstehen sich ab Werk ausschlie\u00dflich Verpackung zuz\u00fcglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.<\/p>\n<p>2. Hat der Lieferer die Aufstellung oder Montage \u00fcbernommen und ist nicht etwas anderes vereinbart, so tr\u00e4gt der Besteller neben der vereinbarten Verg\u00fctung alle erforderlichen Nebenkosten wie Reisekosten, Kosten f\u00fcr den Transport des Handwerkszeugs und des pers\u00f6nlichen Gep\u00e4cks sowie Ausl\u00f6sungen.<\/p>\n<p>3. Zahlungen sind frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten.<\/p>\n<p>4. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<\/p>\n<p><strong>III. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<p>incl. Erg\u00e4nzungsklausel: Erweiterter Eigentumsvorbehalt, &#8211; Stand Juni 1999<\/p>\n<p>1. Die Gegenst\u00e4nde der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher ihm gegen den Besteller aus der Gesch\u00e4ftsverbindung zustehender Anspr\u00fcche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die dem Lieferer zustehen, die H\u00f6he aller gesicherten Anspr\u00fcche um mehr als 20 v.H. \u00fcbersteigt, wird der Lieferer auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.<\/p>\n<p>2. W\u00e4hrend des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung untersagt und die Weiterver\u00e4u\u00dferung nur Wiederverk\u00e4ufern im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, da\u00df der Wiederverk\u00e4ufer von seinem Kunden Bezahlung erh\u00e4lt oder den Vorbehalt macht, da\u00df das Eigentum auf den Kunden erst \u00fcbergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen vollst\u00e4ndig erf\u00fcllt hat.<\/p>\n<p>3. Bei Pf\u00e4ndungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verf\u00fcgungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller den Lieferer unverz\u00fcglich zu benachrichtigen.<br \/>\na. Ver\u00e4u\u00dfert der Besteller Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt dem Lieferer seine k\u00fcnftigen Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten &#8211; einschlie\u00dflich etwaiger Saldoforderungen &#8211; sicherungshalber ab, ohne da\u00df es noch sp\u00e4terer besonderer Erkl\u00e4rungen bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenst\u00e4nden weiter ver\u00e4u\u00dfert, ohne da\u00df f\u00fcr die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Besteller dem Lieferer mit Vorrang vor der \u00fcbrigen Forderung denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung ab, der dem vom Lieferer in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht.<br \/>\nb. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Besteller dem Lieferer die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen Ausk\u00fcnfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuh\u00e4ndigen.<br \/>\nc. Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellungen, Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder wenn vergleichbare begr\u00fcndete Anhaltspunkte vorliegen, die eine Zahlungsunf\u00e4higkeit des Bestellers nahelegen, ist der Lieferer berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Bestellers zu widerrufen. Au\u00dferdem kann der Lieferer nach vorheriger Androhung der Offenlegung der Sicherungsabtretung bzw. der Verwertung der abgetretenen Forderungen unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Besteller gegen\u00fcber dem Kunden verlangen.<\/p>\n<p>4. Bei schuldhaftem Versto\u00df des Bestellers gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer nach Mahnung zur R\u00fccknahme berechtigt; der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In der R\u00fccknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pf\u00e4ndung der Vorbehaltsware durch den Lieferer liegt kein R\u00fccktritt vom Vertrag, es sei denn, der Lieferer h\u00e4tte dies ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt. . Dem Besteller ist es gestattet, die Vorbehaltsware zu verarbeiten, umzubilden oder mit anderen Gegenst\u00e4nden zu verbinden. Die Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung erfolgt f\u00fcr den Lieferer. Der Besteller verwahrt die neue Sache f\u00fcr den Lieferer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Die verarbeitete, umgebildete oder verbundene Sache gilt als Vorbehaltsware.<br \/>\na. Bei Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung mit anderen, nicht dem Lieferer geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden steht dem Lieferer Miteigentum an der neuen Sache in H\u00f6he des Anteils zu, der sich aus dem Verh\u00e4ltnis des Wertes der verarbeitenden, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zum Wert der \u00fcbrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung ergibt. Sofern der Besteller Alleineigentum an der neuen Sache erwirbt, sind sich Lieferer und Besteller dar\u00fcber einig, da\u00df der Besteller dem Lieferer Miteigentum an der durch Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung entstandenen neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zu der \u00fcbrigen verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung einr\u00e4umt.<br \/>\nb. F\u00fcr den Fall der Ver\u00e4u\u00dferung der neuen Sache tritt der Besteller hiermit dem Lieferer seinen Anspruch aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen den Kunden mit allen Nebenrechten sicherungshalber ab, ohne da\u00df es noch weiterer besonderer Erkl\u00e4rungen bedarf. Die Abtretung gilt jedoch nur in H\u00f6he des Betrages, der dem vom Lieferer in Rechnung gestellten Wert der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware entspricht. Der dem Lieferer abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen. Hinsichtlich der Einziehungserm\u00e4chtigung sowie den Voraussetzungen ihres Widerrufs gilt Nummer 3. c) entsprechend.<br \/>\nc. Wird die Vorbehaltsware von dem Besteller mit Grundst\u00fccken oder beweglichen Sachen verbunden, so tritt der Besteller, ohne da\u00df es weiterer besonderer Erkl\u00e4rungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Verg\u00fctung f\u00fcr die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in H\u00f6he des Verh\u00e4ltnisses des Wertes der verbundenen Vorbehaltsware zu den \u00fcbrigen verbundenen Waren um Zeitpunkt der Verbindung an den Lieferer ab.<\/p>\n<p>5. Bei Pf\u00e4ndung, Beschlagnahmen oder sonstigen Verf\u00fcgungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller den Lieferer unverz\u00fcglich zu benachrichtigen.<\/p>\n<p>6. Bei schuldhaftem Versto\u00df des Bestellers gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer nach Mahnung zur R\u00fccknahme berechtigt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In der R\u00fccknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pf\u00e4ndung des Lieferergegenstandes durch den Lieferer liegt kein R\u00fccktritt vom Vertrag, es sei denn, der Lieferer h\u00e4tte dies ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt. Der Lieferer ist nach vorheriger Androhung berechtigt, die zur\u00fcckgenommene Vorbehaltsware zu verwerten und sich unter Anrechnung auf die offenen Anspr\u00fcche aus deren Erl\u00f6s zu befriedigen.<\/p>\n<p><strong>IV. Fristen f\u00fcr Lieferungen und Verzug<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Einhaltung von vereinbarten Fristen f\u00fcr Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang s\u00e4mtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Pl\u00e4nen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erf\u00fcllt, so verl\u00e4ngern sich die Fristen angemessen, dies gilt nicht, wenn der Lieferer die Verz\u00f6gerung zu vertreten hat.<\/p>\n<p>2. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf h\u00f6here Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf \u00e4hnliche Ereignisse, z.B. Streik, Aussperrung, zur\u00fcckzuf\u00fchren, verl\u00e4ngern sich die Fristen angemessen.<\/p>\n<p>3. Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche des Bestellers, sind in allen F\u00e4llen versp\u00e4teter Lieferung, auch nach Ablauf einer dem Lieferer etwa gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in F\u00e4llen des Vorsatzes oder der groben Fahrl\u00e4ssigkeit zwingend gehaftet wird; eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum R\u00fccktritt nach fruchtlosem Ablauf einer dem Lieferer gesetzten Nachfrist bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>4. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Bestellers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verz\u00f6gert, kann dem Besteller f\u00fcr jeden angefangenen Monat Lagergeld in H\u00f6he von 0,5 % des Preises der Gegenst\u00e4nde der Lieferungen, h\u00f6chstens jedoch insgesamt 5 % berechnet werden. Der Nachweis h\u00f6herer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.<\/p>\n<p><strong>V. Gefahr\u00fcbergang<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller \u00fcber:<br \/>\na. bei Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden sind. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers werden Lieferungen vom Lieferer gegen die \u00fcblichen Transportrisiken versichert.<br \/>\nb. bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage am Tage der \u00dcbernahme in eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach einwandfreiem Probebetrieb.<\/p>\n<p>2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchf\u00fchrung der Aufstellung oder Montage, die \u00dcbernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gr\u00fcnden verz\u00f6gert wird oder der Besteller aus sonstigen Gr\u00fcnden in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller \u00fcber.<\/p>\n<\/div><\/section><\/div>\n<style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-av_one_half-c8fc129dc35fd1ae2a1e410224d39ea8\">\n.flex_column.av-av_one_half-c8fc129dc35fd1ae2a1e410224d39ea8{\nborder-radius:0px 0px 0px 0px;\npadding:0px 0px 0px 0px;\n}\n<\/style>\n<div  class='flex_column av-av_one_half-c8fc129dc35fd1ae2a1e410224d39ea8 av_one_half  avia-builder-el-11  el_after_av_one_half  avia-builder-el-last  flex_column_div av-zero-column-padding  '     ><p><section  class='av_textblock_section av-av_textblock-2bd894dbf2e4bf2c4acf98ce4fbf94aa '   itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/CreativeWork\" ><div class='avia_textblock'  itemprop=\"text\" ><p><strong>VI. Aufstellung und Montage<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr die Aufstellung und Montage gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, folgende Bestimmungen:<\/p>\n<p>1. Der Besteller hat auf seine Kosten zu \u00fcbernehmen und rechtzeitig zu stellen:<br \/>\na. alle Erd-, Bau- und sonstigen branchenfremden Nebenarbeiten einschlie\u00dflich der dazu ben\u00f6tigten Fach- und Hilfskr\u00e4fte, Baustoffe und Werkzeuge.<br \/>\nb. Die zur Montage und Inbetriebsetzung erforderlichen Bedarfsgegenst\u00e4nde &#8211; und stoffe, wie Ger\u00fcste, Hebezeuge und andere Vorrichtungen, Brennstoffe und Schmiermittel,<br \/>\nc. Energie und Wasser an der Verwendungsstelle einschlie\u00dflich der Anschl\u00fcsse, Heizung und Beleuchtung.<br \/>\nd. bei der Montagestelle f\u00fcr die Aufbewahrung der Maschinenteile, Apparaturen, Materialien, Werkzeuge usw. gen\u00fcgend gro\u00dfe, geeignete, trockene und verschlie\u00dfbare R\u00e4ume und f\u00fcr das Montagepersonal angemessene Arbeits- und Aufenthaltsr\u00e4ume einschlie\u00dflich den Umst\u00e4nden angemessener sanit\u00e4rer Anlagen. Im \u00fcbrigen hat der Besteller zum Schutz des Besitzes des Lieferers und des Montagepersonals auf der Baustelle die Ma\u00dfnahmen zu treffen, die er zum Schutz des eigenen Besitzes ergreifen w\u00fcrde.<br \/>\ne. Schutzkleidung und Schutzvorrichtungen, die infolge besonderer Umst\u00e4nde der Montagestelle erforderlich sind.<\/p>\n<p>2. Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Besteller die n\u00f6tigen Angaben \u00fcber die Lage verdeckt gef\u00fchrter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder \u00e4hnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p>\n<p>3. Vor Beginn der Aufstellung oder Montage m\u00fcssen sich die f\u00fcr die Aufnahme der Arbeiten erforderlichen Beistellungen und Gegenst\u00e4nde an der Aufstellungs- oder Montagestelle befinden und alle Vorarbeiten vor Beginn des Aufbaus soweit fortgeschritten sein, da\u00df die Aufstellung oder Montage vereinbarungsgem\u00e4\u00df begonnen und ohne Unterbrechung durchgef\u00fchrt werden kann. Anfuhrwege und der Aufstellungs- oder Montageplatz m\u00fcssen geebnet und ger\u00e4umt sein.<\/p>\n<p>4. Verz\u00f6gern sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch nicht vom Lieferer zu vertretende Umst\u00e4nde, so hat der Besteller in angemessenem Umfang die Kosten f\u00fcr Wartezeit und zus\u00e4tzlich erforderliche Reisen des Lieferers oder des Montagepersonals zu tragen.<\/p>\n<p>5. Der Besteller hat dem Lieferer w\u00f6chentlich die Dauer der Arbeitszeit des Montagepersonals sowie die Beendigung der Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme unverz\u00fcglich zu bescheinigen.<\/p>\n<p>6. Verlangt der Lieferer nach Fertigstellung die Abnahme der Lieferung, so hat sie der Besteller innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen. Geschieht dies nicht, so gilt die Abnahme als erfolgt. Die Abnahme gilt gleichfalls als erfolgt, wenn die Lieferung &#8211; gegebenenfalls nach Abschlu\u00df einer vereinbarten Testphase &#8211; in Gebrauch genommen worden ist.<\/p>\n<p><strong>VII. Entgegennahme Lieferungen sind auch wenn sie unerhebliche M\u00e4ngel aufweisen, vom Besitzer entgegenzunehmen.<\/strong><\/p>\n<p><strong>VIII. Gew\u00e4hrleistung F\u00fcr M\u00e4ngel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften geh\u00f6rt, haftet der Lieferer wie folgt:<\/strong><\/p>\n<p>1. Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl des Lieferers unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, deren Brauchbarkeit innerhalb von 12 Monaten &#8211; ohne R\u00fccksicht auf die Betriebsdauer- vom Tage des Gefahren\u00fcbergangs an gerechnet, infolge eines vor dem Gefahren\u00fcbergang liegenden Umstandes nicht nur unerheblich beeintr\u00e4chtigt ist.<\/p>\n<p>2. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche verj\u00e4hren 12 Monate nach Mitteilung der R\u00fcge: diese ist dem Lieferer unverz\u00fcglich schriftlich mitzuteilen.<\/p>\n<p>3. Bei M\u00e4ngelr\u00fcgen d\u00fcrfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zur\u00fcckgehalten werden, die in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zu den aufgetretenen M\u00e4ngeln stehen. Geh\u00f6rt der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes, kann der Besteller Zahlungen nur zur\u00fcckhalten, wenn eine M\u00e4ngelr\u00fcge geltend gemacht wird, \u00fcber deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann.<\/p>\n<p>4. Zur M\u00e4ngelbeseitigung ist dem Lieferer angemessene Zeit und Gelegenheit zu gew\u00e4hren. Wird ihm dies verweigert, ist er insoweit von der Gew\u00e4hrleistung befreit.<\/p>\n<p>5. Wenn der Lieferer eine ihm gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen l\u00e4\u00dft, ohne den Mangel zu beheben, kann der Besteller R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung der Verg\u00fctung (Minderung) verlangen.<\/p>\n<p>6. Die Gew\u00e4hrleistung erstreckt sich nicht auf nat\u00fcrliche Abnutzung oder Sch\u00e4den, die nach dem Gefahr\u00fcbergang infolge fehlerhafter oder nachl\u00e4ssiger Behandlung, \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer \u00e4u\u00dferer Einfl\u00fcsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie auf nicht reproduzierbare Softwarefehler. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgem\u00e4\u00df \u00c4nderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so besteht f\u00fcr diese und die daraus entstehenden Folgen keine Gew\u00e4hrleistung.<\/p>\n<p>7. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt f\u00fcr Nachbesserungen, Ersatzlieferungen oder Ersatzleistungen 6 Monate; sie l\u00e4uft mindestens bis zum Ablauf der urspr\u00fcnglichen Gew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr den Liefergegenstand. Sie verl\u00e4ngert sich f\u00fcr diejenigen Teile, die wegen der Unterbrechung nicht zweckdienlich betrieben werden k\u00f6nnen, um die Dauer der Betriebsunterbrechung, die durch die Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Ersatzleistung verursacht wird.<\/p>\n<p>8. Die in den Nummern 1, 2 und 7 genannten Fristen gelten nicht, soweit das Gesetz gem\u00e4\u00df \u00a7638 BGB l\u00e4ngere Fristen vorschreibt.<\/p>\n<p>9. Weitere Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Bestellers gegen den Lieferer und dessen Erf\u00fcllungsgehilfen sind ausgeschlossen: Art. XI (Sonstige Haftung) bleibt jedoch unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>IX. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte<\/strong><\/p>\n<p>1. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes oder Urheberrechtes (im folgenden: Schutzrechte) durch vom Lieferer gelieferte, vertragsgem\u00e4\u00df genutzte Produkte gegen den Besteller berechtigte Anspr\u00fcche erhebt, haftet der Lieferer gegen\u00fcber dem Besteller wie folgt:<br \/>\na. Der Lieferer wird nach seiner Wahl auf seine Kosten entweder ein Nutzungsrecht f\u00fcr das Produkt erwirken, da\u00df Produkt so \u00e4ndern, da\u00df das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt austauschen. Ist dies dem Lieferer nicht zu angemessenen Bedingungen m\u00f6glich, hat er das Produkt gegen Erstattung des Kaufpreises zur\u00fcckzunehmen.<br \/>\nb. Die vorstehend genannten Verpflichtungen des Lieferers bestehen nur dann, wenn der Besteller den Lieferer \u00fcber die vom Dritten geltend gemachten Anspr\u00fcche unverz\u00fcglich schriftlich verst\u00e4ndigt, eine Verletzung nicht anerkennt und dem Lieferer alle Abwehrma\u00dfnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung des Produkts aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gr\u00fcnden ein, ist er verpflichtet, dem Dritten gegen\u00fcber darauf hinzuweisen, da\u00df mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.<\/p>\n<p>2. Anspr\u00fcche des Bestellers sind ausgeschlossen, &#8211; soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.<\/p>\n<p>3. Anspr\u00fcche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers durch eine vom Lieferer nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, da\u00df das Produkt vom Besteller ver\u00e4ndert oder zusammen mit nicht vom Lieferer gelieferten Produkten eingesetzt wird.<\/p>\n<p>4. Weitergehende Anspr\u00fcche gegen den Lieferer sind ausgeschlossen: Art. XI (Sonstige Haftung) bleibt jedoch ebenso unber\u00fchrt wie das Recht des Bestellers zum R\u00fccktritt vom Vertrag.<\/p>\n<p><strong>X. Unm\u00f6glichkeit, Vertragsanpassung<\/strong><\/p>\n<p>1. Wird dem Lieferer die ihm obliegende Lieferung aus einem von ihm zu vertretenden Grunde unm\u00f6glich, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Jedoch beschr\u00e4nkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unm\u00f6glichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Dies gilt nicht, soweit in F\u00e4llen des Vorsatzes, der groben Fahrl\u00e4ssigkeit oder des anf\u00e4nglichen Unverm\u00f6gens zwingend gehaftet wird; eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum R\u00fccktritt vom Vertrag bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>2. Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Art. IV Nr. 2 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich ver\u00e4ndern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Will er von diesem R\u00fccktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverz\u00fcglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zun\u00e4chst mit dem Besteller eine Verl\u00e4ngerung der Lieferzeit vereinbart war.<\/p>\n<p><strong>XI. Sonstige Haftung<\/strong><\/p>\n<p>Schadensersatzanspr\u00fcche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder in F\u00e4llen des Vorsatzes, der groben Fahrl\u00e4ssigkeit, des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Schadensersatz f\u00fcr die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit vorliegt. Eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.<\/p>\n<p><strong>XII. Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n<p>1. Allgemeiner Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Vollkaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten nach Wahl des Lieferers der Hauptsitz oder die Niederlassung des Lieferers.<\/p>\n<p>2. F\u00fcr die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschlu\u00df des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf (CISG).<\/p>\n<p><strong>XIII. Verbindlichkeit des Vertrages<\/strong><\/p>\n<p>Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen \u00fcbrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare H\u00e4rte f\u00fcr eine Partei darstellen w\u00fcrde.<\/p>\n<\/div><\/section><br \/>\n\n<style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-av_icon_box-0024af6a29798df5da53b1fd54acbec2\">\n.iconbox.av-av_icon_box-0024af6a29798df5da53b1fd54acbec2 .iconbox_icon{\ncolor:#ff9900;\n}\n.iconbox.av-av_icon_box-0024af6a29798df5da53b1fd54acbec2 .iconbox_icon.avia-svg-icon svg:first-child{\nfill:#ff9900;\nstroke:#ff9900;\n}\n<\/style>\n<article  class='iconbox iconbox_left_content av-av_icon_box-0024af6a29798df5da53b1fd54acbec2  avia-builder-el-13  el_after_av_textblock  avia-builder-el-last '  itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/CreativeWork\" ><a href='\/wp-content\/uploads\/gtc.pdf' title='GTC' aria-label='GTC'  target=\"_blank\"  rel=\"noopener noreferrer\" class='iconbox_icon heading-color avia-iconfont avia-font-entypo-fontello' data-av_icon='\ue82d' data-av_iconfont='entypo-fontello' title=\"GTC\" desc=\"GTC\" ><\/a><div class=\"iconbox_content\"><header class=\"entry-content-header\" aria-label=\"Icon: GTC\"><h3 class='iconbox_content_title '  itemprop=\"headline\" ><a href='\/wp-content\/uploads\/gtc.pdf' title='GTC'  target=\"_blank\"  rel=\"noopener noreferrer\">GTC<\/a><\/h3><\/header><div class='iconbox_content_container '  itemprop=\"text\" ><p>.pdf | 78 KB<\/p>\n<\/div><\/div><footer class=\"entry-footer\"><\/footer><\/article><\/p><\/div><\/div><\/div><\/div><!-- close content main div --><\/div><\/div><div id='after_section_3'  class='main_color av_default_container_wrap container_wrap sidebar_right'  ><div class='container av-section-cont-open' ><div class='template-page content  av-content-small alpha units'><div class='post-entry post-entry-type-page post-entry-5715'><div class='entry-content-wrapper clearfix'>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"parent":5713,"menu_order":30,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-5715","page","type-page","status-publish","hentry"],"publishpress_future_action":{"enabled":false,"date":"2026-04-15 11:57:05","action":"draft","terms":[],"taxonomy":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.berger-stromversorgungen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/5715","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.berger-stromversorgungen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.berger-stromversorgungen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.berger-stromversorgungen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.berger-stromversorgungen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5715"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.berger-stromversorgungen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/5715\/revisions"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.berger-stromversorgungen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/5713"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.berger-stromversorgungen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5715"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}