Fördermöglichkeiten

aktuelle Fördermöglichkeiten für Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Förderprogramm Förderberechtigte Förderobjekte Förderungshöhe Fördergeber Gebiet Link
KfW 441 Unternehmen AC-Ladestationen / Wallboxen 22 kW bis zu 900€ / Ladepunkt Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bundesweit zum Onlineantrag
KfW 439 Kommunen AC-Ladestationen / Wallboxen 22 kW bis zu 900€ / Ladepunkt Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bundesweit zum Onlineantrag
Schnellladeinfrastruktur für E-Taxis natürliche und juristische Personen DC-Schnellladepunkte mit mehr als 22 kW

60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für DC-Schnellladepunkte (mehr als 22 kW)

  • bis 12.000 Euro pro Ladepunkt kleiner als 100 kW
  • bis 30.000 Euro für Ladepunkte ab einschließlich 100 kW

60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für den Netzanschluss

  • bis 5.000 Euro für den Anschluss an das Niederspannungsnetz
  • bis 50.000 Euro für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Baden-Württemberg zum Antrag
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW) Einzelunternehmen, Einzelkaufleute, Freiberufler, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaften, offene Handelsgesellschaften, Aktien-gesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften, eingetragene Vereine, Genossenschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (auch Co. KG), Körperschaften des öffentlichen Rechts, öffentliche Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts und Unternehmergesell-schaften mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg, die den Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur gewährleisten können  Ladeinfrastruktur, Wallboxen

Fördersatz von 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 2.500 EUR je Ladepunkt (maximal 500 Ladepunkte)

Landeskreditbank Baden-Württemberg Baden-Württemberg zum Antrag